Die Sache mit dem Arbeitsamt
Du hast dich entschieden, deinen Job für die Weltreise zu kündigen. Du möchtest wahrscheinlich alles richtig machen und fragst dich nun, wie du das mit dem Arbeitsamt (der Bundesagentur für Arbeit) handhaben sollst. Es finden sich viele Informationen im Internet, die manchmal sehr verwirrend sein können. Wir haben uns selbst sehr intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und hatten auch Glück, dass wir all unsere Fragen einer Mitarbeiterin des Arbeitsamtes (Bundesagentur für Arbeit) stellen konnten.
In diesem Beitrag fassen wir dir also die gängigen Fragestellungen zusammen und beantworten deine Fragen nach unserem Wissensstand.
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Musst du dich für deine Weltreise bei der Agentur für Arbeit melden?
In Deutschland gibt es generell keine Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit (anders als beim Einwohnermeldeamt). Wenn du allerdings deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld behalten möchtest, ist es ratsam, dich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit zu melden. Hier gibt es gewisse Fristen, die du einhalten musst, damit du deinen Anspruch nicht verlierst.
Du findest viele Details im Merkblatt für Arbeitslose (Quelle: Arbeitsagentur).
Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wenn du dich arbeitslos gemeldet hast und die letzten 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis warst, hast du generell Anspruch auf Arbeitslosengeld. (Genaue Fristen und andere Bedingungen findest du im Merkblatt für Arbeitslose). Diesen Anspruch hast du auch, wenn du auf Weltreise gehst, allerdings erst danach. Denn für den Anspruch auf Arbeitslosengeld musst du dich in Deutschland aufhalten. Auch, wenn du nicht vorhast, nach deiner Weltreise Arbeitslosengeld zu beziehen, ist dies eine gute Option, weil du nicht weißt, was genau danach kommt.
Was ist mit der Sperrzeit?
Die Sperrzeit ist etwas, das unabhängig von deiner Weltreise ansteht, wenn du selbst – ohne medizinischen Grund – kündigst oder in der Regel auch, wenn du einen Auflösungsvertrag unterschreibst. Die Sperrzeit beträgt immer einen Viertel deiner Anspruchszeit, aber mindestens 90 Tage. Wenn du auf Weltreise aufbrichst, läuft deine Sperrzeit bereits ab, während du im Ausland bist (und sowieso nicht Arbeitslosengeld berechtigt bist), sodass du nach deiner Rückkehr sofort deinen Anspruch geltend machen kannst. Die Sperrzeit nicht ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung ab, sondern ab dem Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit.
Wie meldest du dich nun arbeitslos? – 5 Schritte zu deinem Arbeitslosengeld nach der Weltreise
Kündige zuerst bei deinem Arbeitgeber. Kündigungen müssen in der Regel schriftlich erfolgen mit Beachtung der gültigen Kündigungsfrist.
Melde dich unbedingt sofort beim Arbeitsamt, um alle Fristen einzuhalten. Der erste Schritt ist nämlich nicht die Arbeitslosigkeit, sondern, dass du wieder auf Jobsuche bist (zumindest im Prozess der Agentur für Arbeit), da du deinen Job ja gekündigt hast. Das liegt daran, dass die Agentur für Arbeit möglichst eine Arbeitslosigkeit für dich vermeiden und dir neue Jobs vermitteln möchte. Generell gilt, dass diese Meldung drei Monate vorher erfolgen muss. Deshalb solltest du so früh wie möglich nach der Kündigung diese Meldung abgeben. Ansonsten bekommst du eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld.
Wichtig: Alle anderen Leistungen wie Beratung und deine Krankenversicherung bekommst du immer uneingeschränkt. Erkundige dich bei deiner Agentur für Arbeit, ob du die Meldung schriftlich, telefonisch oder persönlich abgeben musst.
Am Tag deiner Arbeitslosigkeit (letzten vertraglichen Arbeitstag) gehst du in der Regel nochmal zur Agentur für Arbeit (persönlich) und meldest dich arbeitslos. Hier wird die Dauer und Höhe der Arbeitslosengeldzahlung, sowie die Sperrzeit festgelegt. Im Prinzip kannst du auch nach deiner Sperrzeit (wenn du die schon weißt) deine Arbeitslosenmeldung abgeben. Wir würden sicher gehen und unbedingt vor Abreise mit der Agentur für Arbeit sprechen (auch wegen Punkt 4).
Weil du auf Weltreise gehst und dich daher außerhalb von Deutschland befindest und dich die Agentur für Arbeit in diesem Fall nicht an einen Job vermitteln kann, musst du dich von der Arbeitslosigkeit abmelden.
Wenn du nach der Weltreise Arbeitslosengeld erhalten möchtest, musst du dich nun persönlich bei der Agentur für Arbeit melden. Wenn du allerdings einen Job hast, musst du dies nicht tun.