Aus Deutschland abmelden oder doch nicht?
Auf unserer Weltreise haben wir viele Reisende getroffen und absolut alle haben sich sehr intensiv Gedanken über diese Frage gemacht: „Aus Deutschland abmelden oder nicht?“
Klar. Wenn du bis zu 6 Monaten unterwegs bist, dann ist das die Überlegung nicht wert, doch was ist, wenn du ein Jahr oder länger unterwegs bist. Lohnt es sich da bereits, sich von Deutschland abzumelden? Wir finden diese Fragestellung zieht sehr individuelle Entscheidungen mit sich, sodass kein anderer dir da die passenden Ratschläge geben kann. Deshalb versuchen wir dir in diesem Beitrag einfach nur einige Punkte und Überlegungen mit an die Hand zu geben, damit dir die Entscheidung leichter fällt.
Hinweis: Der Beitrag stellt unsere persönliche Meinung, Erfahrung und Wissensschatz dar. Es ist eine persönliche Interpretation der gesetzlichen Lage und soll nur als Anhaltspunkt dienen. Es ist keine Rechtsberatung oder sonstiges. Bitte informiere dich daher nochmal selbst bei entsprechenden Quellen.
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Was bedeutet es überhaupt, sich aus Deutschland abzumelden?
Wenn du keine Wohnung und kein Auto mehr in Deutschland besitzt (oder mietest) sowie keinem Angestellenverhältnis nachgehst, kannst du dich aus Deutschland abmelden. Hierfür kannst du nach deiner Kündigung zu deinem Einwohnermeldeamt gehen und dich wohnsitzlos melden. Du behältst deinen deutschen Pass, bist also noch deutscher Staatsbürger, bekommst allerdings einen Stempel in deinen Pass mit „wohnsitzlos“. So wird rechtlich klargestellt, dass du keinen Hauptwohnsitz mehr in Deutschland hast und auch erstmal keinen beziehen möchtest. Gesetzlich bist du sogar verpflichtet, dich zwei Wochen nach Auszug (frühestens eine Woche vor Auszug) bei deinem Einwohnermeldeamt abzumelden. Du bekommst zudem eine Abmeldebestätigung. Bewahre die unbedingt gut auf, denn sie dient dir zur Abmeldung von allen Verträgen (auch der GEZ), da hier dann überall Sonderkündigungsbedingungen gelten, da du ja Deutschland verlässt.
Was sagt die Gesetzeslage?
Alle Fragestellung rund ums Abmelden oder Angemeldet-bleiben, findest du im Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz soll sicherstellen, dass die Personen tatsächlich unter der Adresse anzutreffen sind, bei der sie gemeldet sind. Sprich, es soll sogenannte Scheinanmeldungen unterbinden. Im Bundesmeldegesetz steht im übertragenen Sinne, folgendes:
- Wer eine Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde melden.
- Wer aus einer Wohnung auszieht und nicht in Deutschland umzieht (also keine neue Wohnung bezieht), muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug (frühestens eine Woche vor Auszug) bei der Meldebehörde abmelden.
Was heißt das für dich bei der Planung deiner Weltreise?
1) Wenn du deine Wohnung (deinen Wohnsitz) behältst und untervermietest oder leer stehen lässt
Wenn du deine Wohnung nicht aufgibst und nach deiner Weltreise die Absicht hast, wieder dahin zurückzukommen, bist du, nach unserer Interpretation des Gesetzes, nicht verpflichtet, dich aus Deutschland abzumelden. Der Hauptmietvertrag läuft ja weiterhin auf dich.
2) Wenn du deine Wohnung kündigst und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast
Nach unser Interpretation des Gesetzes musst du dich für die Dauer deiner Weltreise aus Deutschland abmelden, um 100%ig legal unterwegs zu sein. Bevor das Bundesmeldegesetz 2015 eingeführt wurde, konntest du dich einfach bei Freunden oder Familie anmelden. Dies ist allerdings eine Scheinmeldung und nicht mehr legal. Wenn das überprüft wird, könnte es für dich und deine Helfer ziemlich teuer werden. Wir wollen dir hiermit keine Angst machen, jedoch solltest du dir den Rahmenbedingungen im Klaren sein, bevor du deine Entscheidung triffst. Warum eine Abmeldung dennoch nicht für jeden die passende Wahl ist, haben wir dir weiter unten aufgeführt, bei Folgen der Abmeldung in Deutschland.
Welche Möglichkeiten hast du, wenn du dich NICHT aus Deutschland abmeldest?
Du hast dich ausführlich über die aktuelle Lage und die Konsequenzen informiert und möchtest dich dennoch nicht aus Deutschland abmelden? Wenn du deine Wohnung behältst, musst du, unseres Erachtens, nichts weiter beachten. Wenn du allerdings deine Wohnung aufgibst und somit keinen offiziellen Wohnsitz mehr hast, brauchst du eine neue Adresse. Hier kommen Freunde und Familie ins Spiel. Vielleicht hast du einen Ort, an den du sowieso beabsichtigst nach deiner Reise zurückzukommen. Vielleicht lagern bei deiner Familie deine ganzen Sachen und du hast dir bereits ein Zimmer eingeräumt? In diesem Fall hast du unseres Erachtens nach eine Absicht nach deiner Reise wieder nach Deutschland zu kommen und da (auch, wenn nur vorübergehend) zu wohnen.
Um dich umzumelden und an dieser Adresse anzumelden, brauchst du eine Bescheinigung des Vermieters (in dem Fall deine Familie oder Freunde), die der Behörde bestätigen, dass du wirklich an diesem Ort wohnst. Mit dieser Bestätigung gehst du zum Einwohnermeldeamt und lässt dich auf die neue Adresse eintragen. Nimm deine Ausweisdokumente mit, dass sie alle gleich umgetragen werden können.
Was machst du, wenn du ein Gewerbe in Deutschland gemeldet hast?
Wenn du ein Gewerbe in Deutschland hast und du dich gleichzeitig selbst abmelden möchtest, wird es etwas kompliziert. Bei einem Einzelgewerbe ist das Gewerbe in der Regel auf die Wohnanschrift gemeldet, weshalb du nach der Wohnungsaufgabe nicht mehr postalisch erreichbar bist. Ein Postfach ist rechtlich gesehen allerdings auch keine Lösung, da es keine ladungsfähige Anschrift ist. Du musst also sichergehen, dass du eine Geschäftsadresse angeben kannst, die eine ladungsfähige Anschrift darstellt. Hierfür brauchst du ebenso einen Empfangsbevollmächtigten, also eine Person, die deine Post entgegennehmen kann. Diese Person wird beim Gewerbe- und Finanzamt eingetragen, sowie im Impressum erwähnt.
Hinweis: Wenn du planst deine Gewerbeadresse als Einzelunternehmer in ein neuen Bezirk umzuziehen, musst du dein Gewerbe am alten Standort abmelden und dein Gewerbe am neuen Standort wieder neu anmelden. Es gibt außerhalb des Bezirks noch keine Ummeldung.
Folgen der Abmeldung in Deutschland
Krankenversicherung (gesetzlich)
Wenn du vor deiner Weltreise gesetzlich versichert warst und dich in Deutschland abmeldest, kannst du aus der gesetzlichen Krankenversicherung aussteigen (Beachte unbedingt, ob du freiwillig gesetzlich versichert oder gesetzlich pflichtversichert bist, da gibt es Unterschiede). Allerdings ist eine gesetzliche Krankenversicherung nach der Weltreise nicht mehr verpflichtet, dich wieder aufzunehmen und kann dich daher ablehnen. Um das zu vermeiden, kannst du eine sogenannte Anwartschaft beantragen, hier fallen monatliche Kosten ab 60€ an (je nach Krankenversicherung). Dies garantiert dir, dass dich deine Krankenkasse nach Weltreise wieder aufnehmen muss.
Steuerpflicht
Auch, wenn in der Regel deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland entfällt, gibt es einige Rahmenbedingungen, auf die du achten musst.
Wenn du dich unterjährig aus Deutschland abmeldest (also noch zum 31.12. eines Jahres) bist du für das laufende Geschäftsjahr noch steuerpflichtig und musst eine Steuererklärung machen. Beachte allerdings, dass du die Kosten, die du abrechnen möchtest, nur noch für den Anteil im Jahr geltend machen kannst, in dem du in Deutschland gemeldet warst. In vielen Fällen lohnt sich eine unterjährige Abmeldung aus Steuersicht daher nicht, da du für das ganze Jahr steuerpflichtig bist aber die Kosten nicht für das ganze Jahr absetzen darfst.
Wenn du darüber hinaus weiterhin Einnahmen in Deutschland zu vermerken hast (wie durch ein Gewerbe oder Mieteinnahmen), bist du weiterhin in Deutschland steuerpflichtig.
Zudem wird nach der Abgabenordnung (§ 9) der gewöhnliche Aufenthalt überprüft. Dieser gilt immer, wenn du dich nicht vorübergehend an einem Ort aufhältst. In den meisten Ländern ist es eine Grenze von 183 Tagen. Wenn du also an einem Land länger als 183 bist, bist du in der Regel dort steuerpflichtig.
Wenn du weiterhin einem Angestelltenverhältnis in Deutschland nachgehst, dich aber abmelden möchtest, rutscht du automatisch in Steuerklasse 6. (Achtung, überprüfe diese Angabe unbedingt selbst. Das haben wir nach einem Telefonat bei unserem zuständigen Finanzamt erfahren).
Auto
Wenn du dich aus Deutschland abmeldest, darfst du auch kein Auto mehr besitzen, d.h. auf deinen Namen zulassen. Dazu brauchst du einen sogenannten Zustellbevollmächtigten.
Bank/ Kreditkarte
Für die meisten Kontoeröffnungen und Kreditkarten brauchst du einen Wohnsitz in Deutschland, sprich eine Adresse. Beantrage also vorher genügend Kreditkarten für deine Reise, da du es ohne Wohnsitz nicht mehr machen kannst.
Auslandskrankenversicherung
Auch hier brauchst du für den Abschluss einer neuen Auslandskrankenversicherung einen Wohnsitz in Deutschland. Melde dich daher unbedingt erst nach Abschluss deiner Versicherung aus Deutschland ab.
Internationaler Führerschein
Für einige Länder brauchst du einen Internationalen Führerschein. Beantrage auch diesen unbedingt vor deiner Abmeldung aus Deutschland, da nach deiner Abmeldung keine KFZ-Stelle mehr für dich zuständig ist.